Bildungsprämie des Bundes
Ein neues Instrument – drei Komponenten
Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Damit Beschäftigte stärker in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung investieren, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein.
Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung der individuellen beruflichen Weiterbildung:
1. Der "Prämiengutschein" beträgt maximal 154 Euro und kann an ausgewählten Beratungsstellen angefragt werden.
2. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Weitere Infos zum Weiterbildungssparen finden Sie hier.
3. Ein "Weiterbildungsdarlehen" kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. Die Prämiengutscheine können Sie seit dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Die Einführung des Weiterbildungssparens wurde zum 1. April umgesetzt, das Weiterbildungsdarlehen ist noch für diese Legislaturperiode vorgesehen.
Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie des Bundes
Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektiven des Einzelnen, für den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft:
Ziel:
Ziel der Qualifizierungsinitiative ist es, das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite zu verbessern; die Fachkräftebasis für morgen zu sichern und dafür alle Potenziale zu nutzen.
Art der Förderung:Zuschuss; die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds - gefördert.
Empfänger / Wie hoch ist die Förderung?
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Was wird benötigt?
Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
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Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
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Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
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Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes. Die Unternehmen oder einzelne Beschäftigten erhalten den Scheck bei einer der Beratungsstellen und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
Downloads
- Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen
- Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie http://www.bildungspraemie.info/
- Informationen zum Weiterbildungssparen: www.bildungspraemie.info/_media/Infoblatt_Spargutschein_Anlageinstitute.pdf
- Die Bildungsprämie in weiteren Sprachen:
- Informationen zur Bildungsprämie in russischer Sprache finden Sie hier: www.bildungspraemie.info/_media/090917_Bildungsp_ru.pdf
- Informationen zur Bildungspämie in türkischer Sprache finden Sie hier: www.bildungspraemie.info/_media/090925_Bildungsp_tuerk.pdf
- Informationen zur Bildungsprämie in arabischer Sprache finden Sie hier: www.bildungspraemie.info/_media/090923_Bildungsp_arab.pdf
Pressemitteilungen zum Thema
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds - gefördert.


